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Hausgeburt

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Inhaltsverzeichnis

Die Hausgeburt steht für eine natürliche, selbstbestimmte Geburt in vertrauter Umgebung. Für manche Mutter ist das ein echter Traum und mit Hilfe einer erfahrenen Hebamme auch ein gut umsetzbarer. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, denn eine Hausgeburt ist nicht für jede Schwangere geeignet. Wir klären über Vorteile, aber auch Risiken auf und geben hilfreiche Tipps zur Vorbereitung.

Was spricht für eine Hausgeburt?

Eine Hausgeburt ist besonders für Frauen geeignet, die sich zuhause wohl und sicher fühlen und die Geburt ausschliesslich mit Unterstützung ihrer Hebamme erleben möchten. Das gewohnte, häusliche Umfeld gibt diesen Frauen Sicherheit. Mit einer der grössten Vorteile bei der Hausgeburt ist die durchgehende Betreuung durch eine einzige Hebamme ohne Schicht- und Personalwechsel, wie im Spital üblich. Ausserdem lernen sich Hebamme und die werdende Mutter bereits lange vor dem Entbindungstermin kennen und können ein Vertrauensverhältnis aufbauen.

Die Schwangere kann den Ablauf der Geburt im Team mit der Hebamme selbst bestimmen. Die ruhige und persönliche Atmosphäre hilft zu entspannen, der Geburtsschmerz wird im besten Falle als weniger schlimm empfunden. All das kann sich positiv auf den Geburtsverlauf auswirken. Eine angenehme Geburtsposition einnehmen zu können oder die Positionen während der Wehen frei wählen zu können, empfinden viele Frauen ebenfalls als Vorteil. Wer zuhause entbindet, hat zudem seine Liebsten jederzeit um sich und wird nicht, wie in einigen Spitälern üblich, zum Beispiel nachts von seinem Neugeborenen getrennt. Das Bonding mit Mama und Papa kann direkt nach der Geburt beginnen. Hat man ein zweites Kleinkind, kann dieses beispielsweise friedlich im Zimmer nebenan schlummern oder sogar dabei sein, wenn das Geschwisterchen zur Welt kommt.

Wann ist eine Hausgeburt möglich?

Die Gesundheit von Mutter und Kind ist ausschlaggebend, ob zu Hause entbunden werden kann oder nicht. Eine Hausgeburt kann laut Schweizerischen Hebammenverbands1 zwischen der abgeschlossenen 37. und der 42. SSW stattfinden. Die Gebärende muss sich vorher in einem Spital anmelden mit dem Vermerk “geplante spitalexterne Geburt". Mindestens eine Ultraschalluntersuchung muss die intrauterine Einlingsschwangerschaft bestätigen (d. h. der Embryo muss sich in der Gebärmutter korrekt eingenistet haben) und es müssen mindestens drei Vorsorgeuntersuchungen von der freiberuflichen Hebamme durchgeführt worden sein. Arzt und Hebamme prüfen bei den Vorsorgeuntersuchungen immer wieder genau, ob eine Hausgeburt problemlos möglich ist. Dies ist ein fortwährender Prozess über die gesamte Schwangerschaft hinweg, sodass sich der Geburtsort bis zuletzt noch ändern kann.

Die Krankenkasse übernimmt bei komplikationslosen Schwangerschaften 7 Vorsorgeuntersuchungen2, dazu gehören zwei Ultraschalluntersuchungen beim Arzt. Die restlichen 5 können zwischen Hebamme und Arzt aufgeteilt werden. Gibt es Komplikationen, muss die Krankenkasse Kosten für weitere Kontrollen übernehmen. Bestimmte Tests wie Laborkontrollen von Toxoplasmose oder Schwangerschaftsdiabetes kann jedoch nur der Arzt machen. Schwangere sollten nach Möglichkeit alle Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Sie sind notwendig, um mögliche Komplikationen im Verlauf der Schwangerschaft frühzeitig zu erkennen. Treten keine oder nur sehr geringe medizinische Risiken auf, spricht nichts dagegen, zuhause zu entbinden.

Wann ist eine Hausgeburt nicht möglich?

Die Entscheidung für eine Hausgeburt richtet sich nach den Empfehlungen des Schweizerischen Hebammenverbandes von 1995. Eine Hausgeburt kann nur durchgeführt werden, wenn keine Komplikationen während der Schwangerschaft auftreten. In Absprache mit Hebamme und Arzt wird von einer Hausgeburt abgeraten, etwa wenn …

  • eine Risikoschwangerschaft (Mehrlings- oder Frühgeburten)
  • keine optimale Geburtsposition vorliegt (etwa eine Querlage oder Beckenbodenendlage des Ungeborenen, Einlingsschwangerschaft in Kopflage)
  • vorbestehende Leiden, Organstörungen oder Missbildungen bei der Mutter vorliegen

Jede freiberuflich tätige Hebamme muss sich an diese Kriterien halten, um die Hausgeburt mit der Krankenkasse abrechnen zu können.

Wer übernimmt die Kosten der Hausgeburt?

Für Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen kommt die normale Krankenversicherung auf. Und auch bei der Nachsorge sind Mutter und Kind gut abgesichert. In den ersten 56 Tagen nach der Geburt werden für Erstgebärende bis zu 16 Hausbesuche und in den ersten 10 Tagen nach der Geburt maximal fünfmal ein zweiter Besuch am selben Tag unterstützt. Ab der zweiten Schwangerschaft darf die Hebamme höchstens 10 Hausbesuche sowie in den ersten 10 Tagen nach der Geburt zusätzlich höchstens fünfmal einen zweiten Besuch am selben Tag machen. Ausserdem können Mütter drei Stillberatungen bei ihrer Hebamme oder einer Stillberaterin in Anspruch nehmen.3

Wann sollte man die Hebamme für eine Hausgeburt suchen?

Hebamme Hausgeburt

Generell sollten sich Schwangere so früh wie möglich auf die Suche nach einer geeigneten Hebamme machen. Das gleiche gilt bei dem Wunsch nach einer Hausgeburt. Vielleicht noch dringlicher, denn Hausgeburtshebammen sind noch schwieriger zu finden als Hebammen für Vor- und Nachsorge. Der Zeit- und Kostenaufwand einer freiberuflichen Hebamme ist aufgrund der Rufbereitschaft und Versicherung hoch und so bieten nur wenige Hebammen überhaupt Hausgeburten an. Deshalb ist es sinnvoll direkt nach Bestätigung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen, spätestens aber in der 12. SSW (Schwangerschaftswoche) mit der Suche anzufangen.

Die Hebamme des Vertrauens sollte viele Jahre Berufserfahrung haben, denn für die Sicherheit einer Hausgeburt ist die Erfahrung der Hebamme entscheidend. Auf der Homepage des Schweizerischen Hebammenverbands lassen sich Adressen von Hebammen, welche Hausgeburten durchführen, finden (https://www.hebammensuche.ch/suche/). In vielen Regionen gibt es auch Hebammenzentralen, die kontaktiert werden können. Bei einer normalen Schwangerschaft kann die Hebamme bis zu sieben Kontrolluntersuchungen durchführen. Folgende Informationen sind bei dem Erstkontakt für die Hebamme wichtig: Wohnort der Schwangeren und errechneter Geburtstermin. Tipp: Informationen wie Vorerkrankungen und der Verlauf vorangegangener Schwangerschaften sind für die Hebamme ebenfalls relevant.

Vorbereitung: Was braucht man für eine Hausgeburt?

Hausgeburt Kliniktasche

Neben einer erfahrenen Hebamme, die die Geburt begleitet, gibt es ein paar weitere Massnahmen, die werdende Eltern für ein positives und sicheres Hausgeburtserlebnis planen können:

  • Der Geburtsvorbereitungskurs: Hier erhalten werdende Eltern nicht nur umfangreiche Informationen zum Geburtsprozess und der Babypflege. Auch Atem- und Entspannungstechniken für die Frau werden trainiert. So ein Basiskurs kann Eltern helfen, der Geburt gelassener zu begegnen. Eine Zuzahlung von 150 Franken übernimmt die Krankenkasse.
  • Getränke, Snacks und Traubenzucker
  • Gebärhocker (bringt die Hebamme mit) oder ein Pezziball.
  • Geburtspool (bringt die Hebamme mit), falls du dir eine Wassergeburt wünschst. Viele Frauen empfinden die Wehen bei einer Wassergeburt erträglicher. Auch diese Art der Entbindung ist bei einer Geburt ausserhalb des Spitals möglich. Wer eine Wassergeburt wünscht, kann einen Geburtspool online bestellen oder ausleihen, z.B. bei einer Hebammenpraxis.
  • Geburtszimmer mit der Hebamme gemeinsam in der Wohnung bestimmen und vorbereiten. Es sollte genug Bewegungsfreiheit für alle Beteiligten bieten.
  • Raumtemperatur am Tag der Entbindung auf etwa 24 Grad heizen, damit du dich nackt bewegen kannst, ohne zu frieren
  • Matratze und den Bereich drumherum mit Malerfolie oder einer wasserfesten Unterlage abdecken, um sie vor Blut und Fruchtwasser zu schützen. Ein waschbares Bettlaken oder Handtücher darüberlegen.
  • Handtücher, Waschlappen, Küchenrolle
  • Tisch für Utensilien der Hebamme
  • Verstellbare, helle Lampe sowie eine gut leuchtende Taschenlampe (als Backup bei einem Stromausfall)
  • Extras: stimmungsvolle Lichtverhältnisse, Musik, Duftkerze, Massageöl, Erfrischungstücher
  • Wickelplatz und Erstausstattung fürs Baby
  • Stilleinlagen
  • Grosse Slips und Binden für die Zeit im Wochenbett
  • Betreuung der Geschwisterkinder
  • Anmeldung in einer nahegelegenen Wunschklinik: Für den Notfall sollten dort die Daten der werdenden Mutter vorliegen
  • Gepackte Kliniktasche für den Fall einer Verlegung in den Spital
  • Telefonliste: Hebamme, Spital, Notfall, Taxi-Service, Babysitter
  • Termin für die U2 (zwischen dem 4. und 10. Lebenstag des Kindes) beim Kinderarzt

Wie läuft eine Hausgeburt ab?

Mutter mit neugeborenem Baby

Sobald erste Anzeichen für die Geburt, wie regelmässige Wehen oder das Platzen der Fruchtblase eintreten, wird die Hebamme angerufen. Die Eröffnungsphase, in der sich der Muttermund Stück für Stück öffnet und das Köpfchen ins Becken rutscht, dauert bei Erstgeburten ungefähr acht bis zehn Stunden. Manche Frau wünscht sich die Unterstützung der Hebamme ab Einsetzen der ersten Wehen. Einer anderen reicht es, wenn die Hebamme erst später dazu kommt. Denn auch der Partner kann ja anfangs Unterstützung genug sein. Spätestens wenn die Wehen im Abstand von fünf Minuten kommen, sollte die Hebamme eintreffen.

Die Hebamme begleitet und führt die Gebärende mit Erfahrung und Empathie durch den Geburtsprozess. Manche Hebamme massiert das Kreuzbein der Schwangeren, um ihr Erleichterung zu verschaffen. Eine andere ermutigt die Frau mit motivierenden Worten. Je nachdem, was die Schwangere braucht. Die Frau sollte währenddessen auf ihren Körper hören und ihn arbeiten lassen, denn dann begibt sie sich automatisch in die richtige Geburtsposition. Manche drehen sich sowie die Wehe kommt in den Vierfüsslerstand. Andere wiederum bevorzugen die Seitenlage und manche tun sich im Stehen leichter. Wenn sich die Frau in eine Fehlhaltung begibt oder eine ungünstige Position für das Köpfchen einnimmt, ist es Aufgabe der Hebamme ihr Hinweise zu geben. Die Hebamme schaut ausserdem, dass das Kind langsam und behutsam über den Damm kommt, damit die Mutter nach Möglichkeit keine Verletzungen davonträgt.

Wenn das Kind dann kommt, fängt die Hebamme es auf. Sobald sich die Plazenta abgelöst hat, überprüft die Hebamme den Mutterkuchen auf Vollständigkeit. Sie kann zudem kleinere Geburtsverletzungen versorgen oder oberflächliche Wunden nähen. Nach der Geburt untersucht sie das Kind und trägt die Ergebnisse ins Gesundheitsheft ein. Dies ist die sogenannte U1. Ausserdem bleibt die Hebamme noch für etwa drei Stunden nach der Geburt, um Nachblutungen zu kontrollieren und sicherzugehen, dass es der Mutter und dem Neugeborenen gut geht.

Wann muss eine Hausgeburt abgebrochen werden?

Zu den Nachteilen einer Hausgeburt gehören die eingeschränkte, medizinische Versorgung und der Zeitverlust, wenn eine Verlegung in den Spital notwendig wird. Deshalb bespricht die Hebamme schon vor der Geburt mit den Eltern einen Verlegungsplan. Dazu gehört zum Beispiel auch, sich in der nächstgelegenen Geburtsklinik rechtzeitig anzumelden, damit dort für den Notfall alles vorbereitet ist. Treten zuhause Komplikationen auf, die eine Gefahr für Mutter und/oder Kind darstellen, wird jede umsichtige Hebamme die Hausgeburt abbrechen und eine Verlegung in den Spital in die Wege leiten. Folgende Situationen können dazu führen:

  • Wenn mehrere Stunden nach dem Blasensprung noch keine Wehen eintreten.
  • Geburtsstillstand während der Eröffnungs- oder Austreibungsphase.
  • Die Mutter wird krank bzw. bekommt Fieber während der Geburt.
  • Die Mutter ist zu erschöpft und/oder hat den Wunsch nach einer PDA.
  • Die Mutter hat starke Blutungen.
  • Zange, Saugglocke oder Kaiserschnitt werden benötigt.
  • Starker Dammriss bei der Mutter.
  • Der Mutterkuchen löst sich nicht oder nur teilweise.
  • Falsche Einstellung des Köpfchens im Becken.
  • Deutliche Veränderung der Herztöne des Kindes.
  • Das Neugeborene hat Anpassungsschwierigkeiten, eine Erkrankung oder einen Allgemeinzustand, der kritisch sein könnte.

Das Wochenbett und Bonding nach einer Hausgeburt

Das Wochenbett ist dazu da, sich von der Geburt zu erholen und eine Bindung zum Kind aufzubauen. Es ist aber auch ein Auf und Ab der Gefühle, viele Fragen treiben die frisch gebackenen Eltern um. Auch ist es eine Zeit, in der Gesundheit von Mutter und Kind im Fokus stehen. Deshalb wird die Familie im Wochenbett weiter von einer Hebamme begleitet. Meist übernimmt das die Hebamme, die auch die Hausgeburt betreut hat. Sie darf in den ersten zehn Lebenstagen des Kindes täglich zur Nachsorge kommen und bis zur 8. Lebenswoche bei Bedarf einmal wöchentlich (das kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren).

Sie steht für alle Fragen rund um das Baby zur Verfügung, zeigt den Eltern alles über die Babypflege, kontrolliert die Abheilung des Nabels beim Kind und dessen Gewichtszunahme. Manche Hebammen haben eine Zusatzausbildung zur Stillberaterin und stehen bei allen Fragen rund ums Stillen mit Rat und Tat zur Seite. Bis zum neunten Monat, solange die Mütter in der Regel stillen, kann die Hebamme auf Anfrage noch vier Mal kommen.

Im Zuge der Nachsorge kümmert sich die Hebamme auch um die Gesundheit der Mutter, überprüft zum Beispiel die Rückbildung der Gebärmutter, misst den Blutdruck, geht auf sonstige körperliche Beschwerden ein und berät bei Babyblues. Da die Hausgeburtshebamme die Mutter in der Zwischenzeit sehr gut kennengelernt hat, bemerkt sie meist als erste eine angehende Wochenbettdepression. Sie kann dann auf Psychologen und Ärzte verweisen. Eine Hebamme ist aber auch dazu da, die Eltern in ihrer neuen Rolle zu bestärken und ihnen Selbstsicherheit zu vermitteln. Zusätzlich stehen jeder Frau im Wochenbett zwei Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt zu. Eine in der ersten (nach Bedarf, falls die Blutung zu stark oder Rückbildung nicht adäquat wäre), die andere zwischen der sechsten und achten Woche nach der Geburt.

Hausgeburten in Zeiten von Corona

Seit Mitte März 2020 wünschen sich Schwangere vermehrt eine Hausgeburt. Woran liegt das steigende Interesse? Durch die Covid-19-Pandemie fürchten viele Schwangere Frauen eine erhöhte Ansteckungsgefahr in den Spitalen. Auch die Bestimmung, dass der Partner den Spital umgehend nach der Geburt wieder verlassen muss, führe zu der Überlegung einer Hausgeburt. So aussergewöhnlich die Umstände auch sein mögen, eine Hausgeburt sollte nie überstürzt geplant werden. Eine gute Vorbereitung, das Abwägen von Vor- und Nachteilen und eine wohlüberlegte Entscheidung sind jetzt notwendig. Im Notfallkonzept des Schweizerischen Hebammenverbandes heisst es, dass Hausgeburten prinzipiell möglich sind, vor allem, da im häuslichen Umfeld die Infektionsgefahr mit Sars-CoV-2 am geringsten sei. Ausserdem wird auf den Selbstschutz der Hausgeburt-Hebammen ausdrücklich hingewiesen. Auch sollen laut dem Verband mit dem Virus positiv getestete oder an Covid-19-erkrankte Frauen intensiver überwacht werden. Ihre Niederkunft gilt als Risikogeburt, eine Hausgeburt sollte dann definitiv nicht stattfinden.

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